Was tun, wenn man gutgläubig ein gestohlenes Fahrzeug gekauft hat? Deine Rechte und Handlungsschritte

Was tun, wenn man gutgläubig ein gestohlenes Fahrzeug gekauft hat? Deine Rechte und Handlungsschritte

 

 

Der Kauf eines Fahrzeugs ist eine bedeutende Investition, bei der man darauf vertraut, ein rechtmäßiges und gutgläubig erworbenes Eigentum zu erwerben. Doch was passiert, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug gestohlen ist? In diesem Blogbeitrag werden wir auf die rechtlichen Aspekte der Gutgläubigkeit gemäß § 932 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingehen und die Schritte erläutern, die ein Verbraucher unternehmen kann, wenn er gutgläubig ein gestohlenes Fahrzeug gekauft hat.

 

Gutgläubigkeit nach § 932 BGB:

Gemäß § 932 BGB erwirbt ein gutgläubiger Erwerber das Eigentum an einem gestohlenen Fahrzeug, sofern er zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht wusste und auch keine Anhaltspunkte hatte, dass das Fahrzeug gestohlen war. Die Gutgläubigkeit schützt den Käufer vor Ansprüchen des ursprünglichen Eigentümers und ermöglicht ihm, das Fahrzeug in gutem Glauben zu behalten.

 

Wann ist ein Käufer nicht gutgläubig?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gutgläubigkeit nach § 932 BGB bestimmten Grenzen unterliegt. Ein Käufer ist nicht gutgläubig, wenn er Kenntnis von Umständen hatte, die darauf hindeuteten oder darauf schließen ließen, dass das Fahrzeug gestohlen sein könnte. Zum Beispiel könnte der Verdacht aufkommen, wenn der Verkaufspreis ungewöhnlich niedrig ist, keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind oder der Verkäufer keinen plausiblen Eigentumsnachweis erbringen kann.

 

Weitere Indizien, die darauf hindeuten können, dass etwas ungewöhnlich ist und darauf schließen lassen, dass das Fahrzeug gestohlen sein könnte, sind:

 

  1. Fehlende Fahrzeugpapiere: Wenn der Verkäufer keine gültigen Fahrzeugpapiere vorlegen kann oder keine plausible Erklärung für ihr Fehlen hat, könnte dies ein Hinweis auf gestohlenes Eigentum sein.

 

  1. Manipulierte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN): Überprüfen Sie die FIN des Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass sie nicht manipuliert oder gefälscht wurde. Eine veränderte oder unleserliche FIN kann ein Anzeichen dafür sein, dass das Fahrzeug gestohlen ist.

 

  1. Ungewöhnlicher Verkaufspreis: Wenn der Verkaufspreis des Fahrzeugs ungewöhnlich niedrig ist und weit unter dem Marktwert liegt, sollten Sie vorsichtig sein. Ein unrealistisch niedriger Preis kann auf gestohlenes Eigentum hinweisen.

 

  1. Keine Plausibilität der Fahrzeughistorie: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie und stellen Sie sicher, dass sie konsistent und nachvollziehbar ist. Wenn es Unstimmigkeiten oder Lücken in der Historie gibt oder wenn der Verkäufer keine plausible Erklärung für die Fahrzeughistorie geben kann, könnte dies ein Hinweis auf einen Diebstahl sein.

 

  1. Verdächtiges Verhalten des Verkäufers: Achten Sie auf verdächtiges Verhalten des Verkäufers, wie zum Beispiel Nervosität, Unwillen, Fragen zu beantworten, oder Drängen, den Kauf schnell abzuschließen. Dieses Verhalten kann darauf hindeuten, dass der Verkäufer etwas zu verbergen versucht.

 

  1. Häufig fehlt bei gestohlenen Fahrzeugen der Zweit Schlüssel oder eine Attrappe wird vorgezeigt , lass dir alle Fahrzeugschlüssel zeigen und überprüfe diese auf Funktion .

 

  1. Lassen Sie sich immer ein Ausweis vorzeigen , damit sie wissen mit wem Sie ein Kaufvertrag eingehen .

Ein beliebter Trick von Betrügern ist es , kurz vor dem vereinbarten Termin jemand anderen als Vertreter zu schicken der den Verkauf abwickeln soll.In dein meisten Fällen ist das bloß ein Strohmann .Schließen am besten nur mit dem Eigentümer ein Kaufvertrag ab , so gehen sie auf Nummer sicher !

 

Es ist wichtig, alle diese Indizien im Zusammenhang zu betrachten und eine umfassende Einschätzung der Situation vorzunehmen. Sollten Zweifel oder Verdachtsmomente auftreten, ist es ratsam, weitere Schritte zu unternehmen, um die rechtmäßige Herkunft des Fahrzeugs zu überprüfen und eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

 

Aktuelle Urteile im Zusammenhang mit gestohlenen Fahrzeugen :

 

http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE301992020&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

 

https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto/

 

Kein gutgläubiger Erwerb unter dubiosen Zuständen

https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/02/olg-muenchen-kein-gutglaeubiger-erwerb-eines-fahrzeugs-unter-dubiosen-umstaenden/

https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/02/olg-muenchen-kein-gutglaeubiger-erwerb-eines-fahrzeugs-unter-dubiosen-umstaenden/

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